LÜTHORST. Momentan steht die Grundsteuer auf dem Prüfstand. Bis Ende 2019 soll es ein neues Gesetz geben: Der Grund: In den alten Bundesländern erfolgt die Besteuerung nach Wertansätzen von 1964, in den neuen Ländern nach welchen von 1935. Diese Basis sei laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 überholt. Innerhalb einer Kommune haben sich die Werte stark verändert. Manche ehemaligen Brach-Lagen sind jetzt beliebte und teure Wohngebiete beziehungsweise Teures verlor an Wert.
Beim CDU-Stadtverband in Lüthorst sprach Bundestagsmitglied Fritz Güntzler über die geplante Grundsteuerreform. Joachim Stünkel dankte ihm für den informativen Vortrag.
Verhältnisse in Städten haben sich oft gravierender verschoben als auf dem Land. Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen plädieren für andere Aspekte bei der Reform als Flächenländer wie Niedersachsen, wo rund dreieinhalb Grundstücke neu zu bewerten seien, teilte Fritz Güntzler in Lüthorst mit. In Deutschland sind es insgesamt 35 Millionen Areale. Bis 31. Dezember soll das neue Gesetz entstehen, danach haben die Länder fünf Jahre Zeit, es umzusetzen. Beides sei eine »sehr sportliche Herausforderung«, so Güntzler, der eine »Werkstattbericht« über den schwierigen und komplexen Prozess gab.
Auf Einladung des CDU-Stadtverbands Dassel sprach der stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Niedsachsen über die Grundsteuerreform. Viele Menschen seien gespannt, was aus Berlin in Bezug auf die Reform komme, sie betreffe Eigentümer wie Mieter, sagte CDU-Vorsitzender Joachim Stünkel. Er freute sich, so einen kompetenten Referenten gewinnen zu können. Der Göttinger Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater vertritt im Bundestag seit der vergangenen Wahlperiode seine Fraktion im Finanz- und im Sportausschuss. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss. In seiner Freizeit widmet er sich gern dem Fußball, kürzlich war er in Sülbeck als Linienrichter tätig.
Einbeck und Dassel sind ihm schon länger bekannt, sein Schwiegervater war Lehrer an der Goetheschule, oft besucht er die Region und war auch öfter auf dem Hoffest der Einbecker Brauerei.
Die Grundsteuer sei eine Gemeindesteuer, das Aufkommen stehe den Kommunen zu, so Güntzler, sie haben das Heberecht. Bereich A gelte für Betriebe der Forst- und Landwirtschaft, Bereich B für die übrigen Grundstücke. Vorgänger kann man bis 2000 vor Christus zurückverfolgen, bis ins 19. Jahrhundert war sie die Hauptsteuer. Bundesgesetzlich regelt sie seit 1949 das Grundsteuergesetz. 2016 belief sich das Steueraufkommen bei der Grundsteuer auf 13,7 Milliarden Euro. Von 14 Milliarden Euro gehe man zukünftig aus, so Güntzler.
Die Einbringung ins Kabinett stehe bevor, danach folgen mehrere Lesungen. Der Abschluss im Bundesrat soll am 29. November erfolgen. Eineinhalb Jahre – von April 2018 bis Ende 2019 – seien nicht viel Zeit. Es gebe aber eine Doppelfrist: Wenn das Gesetz stehe, haben die Länder fünf Jahre Zeit zur Umsetzung. Wichtig sei wegen des Zeitdrucks, ein einfaches Verfahren zu suchen.
Nach der Reform werden einige mehr zahlen müssen, andere kommen günstiger davon. Innerhalb einer Kommune sollte es wenig Veränderungen am gesamten Grundsteuerniveau geben – die Einnahmen verlässlich und gleich bleiben. Das können die Gemeinden wie bisher mit den Hebesätzen beeinflussen.
Momentan in der Diskussion stehen ein Wertunabhängiges Modell (WUM) und ein Wertabhängiges Modell (WAM). Bei der ersten Version, die die CDU unterstützt, wird jeder Quadratmeter Boden- und Gebäudefläche mit Äquivalenzzahlen multipliziert. Spezielle Zahlen existieren für Bodenfläche, für Wohnzwecke dienende Gebäudeflächen und für Nichtwohnzweck-Flächen.
WAM, der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, setzt bei der Ermittlung am tatsächlichen Wert einer Immobilie an. Die Fläche unbebauter Grundstücke werden mit dem Bodenrichtwert multiplizert. Bei bebauten Arealen erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren auf Grundlage der Netto- Kaltmiete, der Restnutzungsdauer und des Bodenwertes. Bewohnt man das Gebäude selber, gibt es die Ansetzung einer fiktiven Miete. Bei Nicht-Wohngrundstücken gilt auch das Ertragswertverfahren, bei Selbstnutzung das Sachwertverfahren.
Beides erscheine sehr komplex, so Güntzler, auf ein Modell konnte man sich bisher nicht einigen. Bei konstanten Hebesätze bringen sie beide rund 14 Milliarden Euro ein, das bisher geltende Recht ungefähr dieselbe Summe. In Deutschland seien 35 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, alle sechs Jahre müsse das zukünftig erneut erfolgen. Allein Bayern benötige dafür 3.000 neue Mitarbeiter - fast überall liegen zudem die Unterlagen nicht digital vor.
Jeden Bürger betreffe die Reform, da die Grundsteuer als Nebenkosten umlagefähig sei. Oft können viele nicht nachvollziehen, warum einer mehr oder weniger zahlen müsse. Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche vom 1. Fe-bruar seien, dass bei Wohngrundstücken die Ermittlung der Bemessungsgrundlage angelehnt werde an die aus dem Mikrozensus des Statistisches Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten. Das Baujahr stelle für den Grundstückswert einen notwendigen Bewertungsparameter dar, die Bodenrichtwerte für Grund- und Boden. Für gemischt genutzt Grundstücke soll es ein vereinfachtes Sachwertverfahren geben. Die Kommunen erhalten die Option, eine Grundsteuer C auf unbebaute baureife Grundstücke zu erheben.
Spannend werden die kommenden Monate, so Güntzler, und wie die neue Grundsteuer aussehen werde. Stünkel dankte ihm für den interessanten Vortrag mit reger Diskussion mit einem Präsent.mru