Dassel - Darüber hinaus werden die Menschen im Bereich der Ilme zu stark in ihrem Handeln beschnitten und Wertverluste ihrer Grundstücke sind die Folge, so der Vorsitzende der CDU Stadtratsfraktion und des CDU Stadtverbandes Dassel Joachim Stünkel. Die CDU fordert daher den Landkreis Northeim auf, eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet vorzulegen.
Freiwilligkeit und Vertragsnaturschutz müssen Anwendung finden.
Die CDU hat die folgende Stellungnahme der Stadt Dassel übermittelt und fordert, dass diese im Rahmen der Stellungnahme der Stadt dem Landkreis Northeim weiterleitet wird.
Stellungnahme der CDU-Fraktion im Stadtrat Dassel zum Entwurf der Verordnung zum Naturschutzgebiet Ilme
Die CDU Fraktion im Stadtrat Dassel fordert den Landkreis Northeim auf, von der Ausweisung des FFH-Gebietes Ilme als Naturschutzgebiet (NSG) abzusehen und dieses Gebiet stattdessen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) auszuweisen.
Gemäß Begründung des Landkreises Northeim zur Verordnung vom 18.06.2020, §1 Satz 2, ist die Wahl der Schutzkategorie dem Verordnungsgeber, hier dem Landkreis Northeim, überlassen. In Satz 3 wird darauf verwiesen, dass für das betroffene FFH-Gebiet 128 die Ausweisung als NSG oder LSG das geeignete Schutzregime darstellt.
Die Einschränkung der Nutzungsrechte im Rahmen eines NSG für die im betroffenen Gebiet liegenden Nutzflächen ist für Eigentümer nicht hinnehmbar und wird im Folgenden begründet:
- sehr starke Nutzungsbeschränkungen der landwirtschaftlichen Flächen, die eine Existenzbedrohung für Landwirte darstellen
- Festsetzung eines 10 m breiten Gewässerrandstreifens ist unverhältnismäßig
- Wertverlust bei Acker- und Grünland
- Erweiterungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen und mittelständischen Betrieben werden stark eingeschränkt bzw. unmöglich gemacht, z.B. sollte die besonders tiergerechte Legehennenhaltung in mobilen Hühnerställen keiner Restriktion unterliegen
- Anlieger und Landwirte haben z.B. durch Agrarumweltmaßnahmen bisher auch diesen guten Zustand der Ilme und des Umlandes herbeigeführt
- Wasserentnahmen müssen weiterhin gewährleistet werden, insbesondere für die Feuerwehr
- Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Verbund Ober- und Unterlieger Ilme zu ermöglichen
- die Freiwilligkeit und der Vertragsnaturschutz müssen dabei Anwendung finden.
Zusammenfassung:
Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes ist für den Eigentümer der Flächen bzw. den Bewirtschafter ein herber Eingriff in die Vermögens- bzw. Bewirtschaftungsstruktur und mit starken finanziellen Einbußen verbunden. Diesbezüglich ist zu prüfen, ob bei dem hier überwiegend durch die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung entstandene gute ökologische Struktur die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes nicht zielgerichteter
ist.
Nach Aussage des Bundesamtes für Naturschutz zielt das Naturschutzgebiet auf den Schutz einer wenig vom Menschen überprägten Landschaft ab; das Landschaftsschutzgebiet hingegen soll kultivierte, vom Menschen genutzte Natur schützen. In Naturschutzgebieten wird daher versucht, menschliche Einflüsse weitgehend einzuschränken, wohingegen in Landschaftsschutzgebieten die grundsätzliche Zugänglichkeit ein wesentliches Merkmal ist.
Letzteres trifft für den zu beurteilenden Bereich wohl eher zu.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünkel